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  • Geschrieben von Oldenburger Rechtshilfe vor 11 Monate.

    Oldenburger Rechtshilfe Oldenburg, 05.03.2011
    -Verwaltungsausschuss-
    Hermannstraße 83
    26135 Oldenburg
    0441/14402
    Die Präsentation der „Kriminalstatistik 2010“ für die Stadt Oldenburg, nahm der Oldenburger
    Polizeichef Kühme zum Anlass, die Videoüberwachung öffentlichen Raumes in Oldenburg als
    Maßnahme hin zu stellen, an deren Richtigkeit es „keinen Zweifel“ mehr geben darf. (Artikel in der
    NWZ vom 05 März 2011, Seite 38, „Kameras und Polizeipräsenz am Lappan wirken“)
    Eine solche Sichtweise ist prinzipiell problematisch, da es sich hier immerhin um eine nicht geringe
    Einschränkung von Bürger_innenrechten handelt. Insbesondere hat diese Bewertung allerdings mit
    der Realität wenig zu tun, sie ist reine Propaganda.
    Wenn wir die Zahlen sprechen lassen, dann gab es im Jahre 2007 6 Fälle von schwerer
    Körperverletzung im Bereich Lefferseck/Lappan, im Jahre 2008 (in diesem Jahr wurde der Bereich
    zum Kriminalitätsschwerpunkt ausgewiesen) 16 Fälle und im Jahre 2009 (Jahr der Entscheidung für
    die Kamerastandorte) 38 Fälle. Alle Zahlen sind aus der NWZ, die sich wiederum auf Polizeiangaben
    beruft. Im Jahre 2010 nun also wieder das „Normalmaß“: 11 Fälle. Dies, so Kühme, sei ein Erfolg der
    Videoüberwachung.
    Der spontane Gedanke dazu ist: „Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.“ Kühme
    arbeitet mit Zahlen aus der Kriminalstatistik. Diese ist zunächst einmal lediglich ein Tätigkeitsbericht
    der Polizei. Entscheidendes Problem ist, dass die Polizei es selber in der Hand hat, welcher städtische
    Bereich – statistisch gesehen- zum Kriminalitätsschwerpunkt werden soll oder nicht. Dies lässt sich
    problemlos durch die Häufigkeit der Kontrollen und das Anzeigeverhalten steuern. Beispiel: Richtet
    die Polizei eine Ermittlungsgruppe „Drogendelikte“ ein, so ist zu erwarten, dass die „Drogendelikte“
    in der nächsten Kriminalstatistik ansteigen. Kriminalstatistiken unterliegen also keinen objektiven
    Kriterien, sie sind instrumentalisierbar, auch zur Durchsetzung einer fragwürdigen Sicherheitspolitik.
    Fazit: Im Jahre 2007 6 Fälle von schwerer Körperverletzung ohne Kameraüberwachung, im Jahre
    2010 11 Fälle von schwerer Körperverletzung mit Kameraüberwachung. Ein Jahr ist mehr als genug,
    die Kameras gehören abgeschaltet !
    Verwaltungsausschuss -
    Oldenburger Rechtshilfe
    i.A.

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