Durchsuche Beiträge mit Schlagwörtern HunteReport

Die Nachbarn in Oldenburgs neuem Baugebiet sind empört. Seit Tagen verschmutzen dort wild abgeladene Zeitungen die Natur.

Der HunteReport: achtlos fallengelassen?

doch kein Probeabo: die Nordwest-Zeitung

gratis, aber nicht kostenlos: Print wirkt

Entweder reklamiert ein Abonnent die fehlenden Ausgaben, oder die NWZ vermisst tatsächlich keine Exemplare: Ausgabe vom 11.6.2011

Update 28.06.2011: Zumindest von der Firma VDS, die in Oldenburg den Hunte-Report verteilt, gab es eine erfreuliche Reaktion. Die Geschäftsführung hat die Beseitigung der Verschmutzung angekündigt.

Anmerkungen

Um das zu verstehen, was medienökonomisch in Nordwest-Niedersachsen seit geraumer Zeit vor sich geht, müssen Sie mindestens vier Jahre Volks- oder Betriebswirtschaftslehre studiert haben. Kenntnisse des Rechts wären ebenso von Vorteil wie auch medientheoretisches Wissen.

Oldenburger publizistische Vielfalt am 23. September 2009

Seit Mittwoch (17.2.2010) ist die Entscheidung bekannt, daß das Bundeskartellamt dem Antrag der Nordwest-Medien GmbH & Co. KG stattgegeben hat, die Promotion Verlagsges. mbH (“HunteReport”) zu übernehmen. Hier nach vier Tagen schon einen Kommentar zu einer Entscheidung einer Bundesoberbehörde zu veröffentlichen wäre nicht nur vermessen, sondern auch blogosphärischer Ausschlußgrund. Daher nur ein paar Anmerkungen.

Zunächst einmal kaufen Sie sich aus dem dtv-Verlag das Buch “Wettbewerbs- und Kartellrecht”. Wenn Sie darin das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgeschlagen haben, dann schauen Sie doch mal in den § 35 (2) Satz 2 GWB. Nicht zu vergessen auch § 38 (3) GWB, der speziell für Pressefusionen gilt. Anschließend haben Sie eine Ahnung, warum das Bundeskartellamt überhaupt gefragt werden musste. Daneben gibt es auch sog. Kommentare zu den Gesetzen, die Ihnen zum Verständnis helfen.

Das GWB ist laut Hefermehl das “Grundgesetz der deutschen Wirtschaft”, da es zum Ziel hat, den Bestand des Wettbewerbs zu gewährleisten, um eine freiheitliche Ordnung der sozialen Beziehungen aller Marktbeteiligten herzustellen (Hefermehl). Ich lasse das jetzt mal so stehen.

Wenn Sie die Gesetzestexte gelesen haben, dann wissen Sie das Was, aber das Warum muß sich Ihnen noch erschließen.

Dazu lesen Sie bitte das Sondergutachten 42 der Monopolkommission zur Pressefusionskontrolle in der Siebten GWB-Novelle von 2004. Das gibt es auch online.

Das ist insofern wichtig, als daß es einen schnellen und guten Überblick über die Materie verschafft. Den brauchen Sie auch, um die Sondergutachten 36 und 38 besser verdauen zu können: Der Holtzbrinck-Verlag wollte den Berliner Verlag kaufen, was Ende 2002 aber untersagt wurde. Da half auch kein Antrag auf Ministererlaubnis, welcher nach § 42 GWB möglich ist. Aber das wußten Sie ja bereits.

Warum die beiden Sondergutachten zum Holtzbrinck-Antrag ein Drehbuch für Nordwest sind, sehen wir später noch. Lesen Sie sie! (Ausgedruckt auch beim NOMOS-Verlag erhältlich)

Leider hat das Bundeskartellamt sich nicht überwinden können, einen sog. Fallbericht zu dem aktuellen Fall Nordwest-Medien / “Hunte Report” zu schreiben. Hilfsweise sei hier nur auf einen ähnlichen Fall vom Sommer letzten Jahres verwiesen: Familienunternehmen (Rhein-Neckar-Zeitung) kauft wirtschaftlich angeschlagenes Zeitungsblatt (Wilhelm Krath GmbH, “Eberbacher Zeitung”). Das heißt dann “Sanierungsfusion”.

Aber der Fall ist nur “ähnlich”. Und zwar deshalb, weil es nach Auffassung des Blogautors doch Unterschiede gibt, die es zu erwähnen gilt:

  • das “in wesentlichen Teilen” zu übernehmende Unternehmen war im geschilderten Fall im laufenden Insolvenzverfahren. Laut www.insolvenzbekanntmachungen.de war und ist zu der Promotion Verlagsges. mbH allerdings kein Insolvenzverfahren anhängig (Stand 21. Februar 2010)
  • daher hat auch kein Insolvenzverwalter nach umliegenden Verlagen Ausschau gehalten, die Interesse an einer Übernahme hätten
  • ob die Kunden des Hunte Reports nach dessen Marktaustritt der Nordwest-Medien zugefallen wären, bleibt fraglich, da es mit der Posaune ein wöchentliches Anzeigenblatt in Oldenburg gibt (Achtung: 5%-Hürde!)
  • sog. “Sogeffekte” von Hunte Report hin zu NWZ dürfen auch hinterfragt werden

Insofern wäre ein Fallbericht wünschenswert gewesen. Da das Bundeskartellamt eine Bundesbehörde ist, gilt hier selbstverständlich das Informationsfreiheitsgesetzt, auf dessen Grundlage jeder Bürger prinzipiell Einsicht in das Aktenzeichen B6-16/10 (Nordwest-Medien / “Hunte Report”) nehmen kann. Der Erkenntnisgewinn sei mal dahin gestellt, aber eine gewisse Ironie hat es, dass das Gesetz die Arbeit von Journalisten vereinfacht, insbesondere auch von den Journalisten, die in den betreffenden Oldenburger Redaktionen arbeiten.

Jetzt wäre es an der Zeit, den Tätigkeitsbericht 2007/2008 des Bundeskartellamtes zu lesen, zumindest den Abschnitt auf Seite 70 links unten. Dort erfahren Sie von den “Ordnungswidrigkeiten” der Nordwest-Mediengruppe Ende der neunziger Jahre, also den über ein Dutzend nicht angemeldeten Unternehmenskäufen, welche allesamt mit “Entflechtung” (u.a. vom “HunteReport”) und Bußgeldern geahndet wurden.

Abenteuerlich zu lesen: “Der Erwerb der Beteiligungen erfolgte dabei häufig über zwischengeschaltete Unternehmen bzw. Treuhänder, um eine Verbindung zur Nordwest-Mediengruppe nach außen hin nicht transparent werden zu lassen.” Bedenken Sie bitte, daß der Tätigkeitsbericht dem Bundestag und somit jedem Abgeordneten vorgelegt wird. Und nur die Tatsache, daß es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, und das deutsche Rechtssystem die conspiracy nur bedingt kennt, bewahrt die Akteure vor drastischeren Maßnahmen.

“Informierten Kreisen zufolge” (Daß ich DAS jemals schreiben würde!) hatte man seinerzeit den Hunte Report im Rahmen der Entflechtung einer Stiftung unterstellt. Da drängt sich der Vergleich zum o.g. Holtzbrinck-Fall geradezu auf:

Holtzbrinck schlägt vor, über eine Stiftungslösung die Sicherung der personellen und finanziellen Unabhängigkeit der Redaktion des Tagesspiegels zu gewährleisten. Dazu soll die Redaktion des Tagesspiegels auf eine Gesellschaft übertragen werden, an der neben Holtzbrinck eine noch zu schaffende Stiftung „Der Tagesspiegel“ beteiligt werden soll. Die Stiftung soll über ein Kuratorium aus 13 Mitgliedern verfügen, das sich aus Vertretern von Politik, Verbänden, TV-Sendern und politischen Wochenzeitschriften bzw. Magazinen zusammensetzt. Durch verschiedene Veto- und Sonderrechte der Stiftung soll sichergestellt werden, dass verschiedene Vorgaben im Hinblick auf Umfang und Qualität des Tagesspiegels eingehalten werden sowie seine Finanzierung gesichert ist. Bei Verstößen sind verschiedene Sanktionen vorgesehen. Die Stiftung kann Holtzbrinck aus der Tagesspiegel- Redaktionsgemeinschaft ausschließen und damit den Tagesspiegel allein beherrschen. In diesem Fall könnte die Stiftung den Tagesspiegel veräußern. Sollte die Veräußerung an Dritte fehlschlagen, müsste der Tagesspiegel eingestellt werden.

Quelle: Sondergutachten der Monopolkommission, “Zusammenschlussvorhaben der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG mit der Berliner Verlag GmbH & Co. KG” 2003

Wie genau die HunteReport-Stifung aussah, war online nicht in Erfahrung zu bringen, vielleicht hilft da das Studium über Stiftungen allgemein(?!)

(Update 22. Februar: Aufgrund eines Leserkommentars hier ein Artikel zur “HunteReport-Stiftung”.)

Zeitlich würde es zumindest passen, daß der Fall Holtzbrinck Leitbildfunktion für die Branche gehabt hat. Wenn dem so ist, dann haben die Manager und Berater der Nordwest-Mediengruppe das meisterhafte Kunststück vollbracht, die Holtzbrinck-Konzepte beispielhaft auf die lokale Ebene herunterzubrechen. Vom technischen Standpunkt her gebührt dieser Leistung hoher Respekt.

Es bleibt aber zu fragen, ob und wie die relevanten Akteuere bei der zunehmenden “Vermachtung des Marktes” (Hefermehl) mit Ihrer wiedergewonnenen Macht verantwortungsbewußt umzugehen wissen und dieses dann auch tun. Die vierte Gewalt im Staat muß sich gerade jetzt ihrer vorherrschenden Meinungsmacht bewußt sein und sich der Worte Ihres Gründers Fritz Bock erinnern: “Die erste Zeitung Nordwestdeutschlands möge der Grundstein zu einer geachteten, demokratischen und ernst zu nehmenden Presse sein”.

(Erschienen am 22. Februar auf medienfloh.de)


Flattr this
– werden als Spende behandelt, gehen in das Projekt ein oder werden gemeinnützigen Vereinen zugewendet.