Permanente Kameraüberwachung an Autobahnen verstößt gegen das aus Art. 2 des Grundgesetzes abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dagegen hatten auch Autofahrer geklagt, sodaß die Polizei jetzt temporäre Überwachungen durchführt, wie uns die NWZ heute berichtet.

Doch mit dem Vokabular bezüglich Persönlichkeitsrechte scheint es noch nicht 100%ig zu funktionieren.

NWZ, 1.7.2010 (S. 11)

Das schöne an Sprache ist ja immer ihr Selbstoffenbahrungscharakter.