Bevor Sie Einsendungen an NeWZblog machen, bitten wir Sie darum, den folgenden Text zu beachten.

Grundsätzlich lassen sich sowohl Einsendungen als auch die späteren Veröffentlichungen auf NeWZblog.de in zwei Kategorien einteilen:

a) Meinungsäußerungen

b) Tatsachenbehauptungen

a) zu den Meinungsäußerungen

Sie können mir gern Ihre Meinung zu diesem und jenem Medienthema einsenden. Das muß nicht zwangsläufig mit der NWZ zu tun haben, aber sie ist nunmal erwiesenermaßen die dominierende publizistische Einheit am Platze. Meinungsfreiheit ist zwar grundgesetzlich geschützt, findet aber ihre Grenzen, hauptsächlich in den Persönlichkeitsrechten der von der Meinungsäußerung betroffenen. So werde ich sicherlich die Äußerung “Herr A ist ein Schwein!” nicht veröffentlichen. Abgesehen davon, daß es an eine Tatsachenbehauptung grenzt, die offensichtlich falsch ist, ist hier von einer puren Beleidigung auszugehen. Daher verschiebe ich solche Einsendungen regelmäßig ins Datennirvana.

Senden Sie Meinungsäußerungen, so gehe ich grundsätzlich davon aus, daß diese auch veröffentlicht werden sollen. Dem können Sie natürlich widersprechen, sodaß nur noch die Diskussion zwischen Ihnen und mir stattfindet. Das hilft mir nicht unbedingt weiter, aber Leserreaktionen sind dennoch herzlich willkommen! Sie können aber auch anonym veröffentlichen, spätestens, wenn Sie auch anonym einsenden, überlege ich mir, für diesen Beitrag (nach Redaktion) die persönliche Verantwortung zu übernehmen. Ich empfehle immer, stilvoll Gesicht zu zeigen. Warum die eigene Meinung hinterm Berg halten, wenn die Argumente besser sind?

b) zu den Tatsachenbehauptungen

Wie der Name schon sagt: Erst einmal sind solche Veröffentlichungen Behauptungen – und diese müssen im Zweifelsfall bewiesen werden. Und damit wären wir schon beim delikaten Teil von nwzwatchblog.de.

Sie können noch so sehr recht haben mit der Behauptung “Herr A trinkt mit Frau B Kaffee in Bremen”, aber unter Umständen verletzen Sie auch damit schon die Persönlichkeitsrechte der betroffenen, sofern nicht beide wirklich wichtige Personen unserer Zeitgeschichte sind. Wenn nicht, genießen die beiden Schutz ihrer Privatsphäre, und auch diese Meldungen verschiebe ich regelmäßig in den Papierkorb.

Möglicherweise wissen Frau B und Herr A, daß nur Sie diese Information haben können. Der Rückschluß nach Veröffentlichung wäre also der, daß Sie der Informant waren, womit Sie Ihre ansonsten intakte Beziehung zu beiden aufs Spiel setzen würden. Sollte Herr A ihr Vater oder Frau B Ihre Mutter sein, so können Sie davon ausgehen, daß Ihr Taschengeld bzw. die Erbschaft erstmal in weite Ferne gerückt sind. Also: Finger weg davon, lieber den Familienrat einschalten!

Neben diesem einfach gelagerten Fall gibt es noch kompliziertere Taktiken. Dafür empfehle ich das Studium der Spieltheorie. Wenn Sie das folgende Problem nicht lösen können, dann betätigen Sie sich besser nie als Informant:

Sie kommen an eine Weggabelung, bei der nur einer von zwei Wegen zum Zieldorf führt. An der Gabelung stehen zwei Brüder, von denen einer immer lügt und der andere immer die Wahrheit sagt. Beide kennen den richtigen Weg, aber: Wie lautet die eine Frage, die Sie einem von beiden stellen dürfen, um die richtige Lösung ermitteln zu können?

Sollte Ihre Intelligenz ausreichen, dieses Problem zu lösen, so sollten wir einen Versuch wagen. Aber dennoch: Behauptungen müssen immer beweisbar sein.

Wenn die Weitergabe von bestimmten Informationen an mich den Verrat von Betriebs- und Geschäftgeheimnissen darstellt, dann beschäftigen Sie sich vorher mit §§ 203f Strafgesetzbuch und §§ 17f UWG.

Sollten Ihnen aber selbst Straftaten bekannt geworden sein, so ist in jedem Fall diese Behörde der richtige Ansprechpartner. Beispiel: Die illegale Beseitigung von Atommüll ist nach meinem Rechtsempfinden ein derart schwerer Rechtsverstoß, daß ein Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zwar vorliegen mag, es aber nicht zu ahnden ist, weil andernfalls die ursprüngliche Straftat (hier: illegale Entsorgung) nicht entdeckt worden wäre.

Sollte unwahr über Sie berichtet worden sein, zum Beispiel in der BILD-Zeitung, dann nutzen den Presserat oder fragen einen Anwalt. Manchmal hilft aber schon ein klärendes Gespräch mit anschließender Richtigstellung.

Ach, und bevor ich es vergesse: Bleibense Mensch! (siehe hierzu Jürgen von Manger und hier)